VALERIE NANOT   geprüfte Übersetzerin und beeidigte Dolmetscherin für die Sprachen Französisch und Deutsch   



 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungs- und Dolmetschaufträge

 

1. Zahlung

 

Übersetzungs- und Dolmetscherdienste sind Dienstleistungen, die innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen sind. Bei umfangreichen Arbeiten kann Frau Nanot a-Konto-Zahlungen vom Auftraggeber verlangen. Ebenso kann die endgültige Lieferung von der vorherigen Begleichung des Rechnungsbetrags oder eines Teilbetrags abhängig gemacht werden.

 

2. Ausführung

 

Der Auftraggeber stellt Frau Nanot sämtliche Informationen, Unterlagen und sonstigen Hilfsmittel, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, rechtzeitig und unaufgefordert zur Verfügung. (Firmenglossare, Abbildungen, Zeichnungen, Abkürzungserläuterungen usw.). Der Auftragnehmer steht Frau Nanot zur Beantwortung eventuell auftauchender Fragen im Zusammenhang mit der Übersetzung zur Verfügung. Fehler, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Verpflichtungen seitens des Auftraggebers ergeben, können Frau Nanot nicht angelastet werden.

 

3. Beanstandungen und Haftung

 

Sollte eine Übersetzung Fehler aufweisen, so ist dies Frau Nanot unverzüglich mitzuteilen. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Nachbesserung. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe der Mängel geltend gemacht werden. Wünscht der Auftraggeber, aus welchen Gründen auch immer, keine Korrektur, so ist er nicht dazu berechtigt, das Honorar zu kürzen oder die Zahlung zu verweigern. Die Haftung von Frau Nanot beschränkt sich in jedem Fall auf die Leistungen der von ihr unterhaltenen Vermögensschadenshaftpflicht-versicherung mit einer maximalen Deckungssumme von 250.000 €. Darüber hinaus gehende Schadensersatz-ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund sind - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Gibt der Auftraggeber Frau Nanot keine Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist, so sind Wandlung, Minderung und Schadensersatz ausgeschlossen. In keinem Fall haftet die Übersetzerin für mittelbare Schäden und/oder Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn oder entstehende Verluste.

 

4. Frist für Beanstandungen

 

Der Auftraggeber verfügt über eine Frist von 4 Wochen, vom Liefertermin angerechnet, um Beanstandungen jedweder Art geltend zu machen. Bei umfangreicheren Dokumenten ist diese Frist gegebenenfalls in beidseitigem Einverständnis den Gegebenheiten anzupassen. Nach Ablauf dieser Frist besteht keinerlei Anspruch mehr seitens des Auftraggebers gegenüber Frau Nanot.

 


 




 

5. Stornierung

 

Nimmt der Auftraggeber einen erteilten Übersetzungsauftrag zurück, ohne gesetzlich oder vertraglich hierzu berechtigt zu sein, so müssen die bis zur Stornierung durchgeführten Arbeiten bezahlt und die entstandenen Kosten erstattet werden. Bei Stornierung von Dolmetscheraufträgen werden bis zum 10. Kalendertag vor dem vereinbarten Termin 10 %, ab dem 10. Kalendertag 50 % und ab dem 3. Kalendertag 100 % des vorgesehenen Dolmetscherhonorars in Rechnung gestellt. Eventuell für Frau Nanot anfallende Stornogebühren werden vom Auftraggeber übernommen.

 

6. Berufsgeheimnis

 

Frau Nanot verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller Tatsachen, die im Zusammenhang mit der übersetzerischen oder Dolmetschertätigkeit für den Auftraggeber stehen.

 

7. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

 

Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Frau Nanot. Frau Nanot behält alle Urheberrechte an der gelieferten Übersetzung. Bei Übersetzungen, die zur Veröffentlichung - auch im Internet - bestimmt sind, ist der Name des Übersetzers zu nennen und deutlich kenntlich zu machen.

 

8. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Im Falle von Meinungsverschiedenheiten verpflichten sich die Parteien dazu, zu versuchen diese im Vorfeld auf gütliche Weise zu regeln. Für den Auftrag und alle daraus resultierenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf, sofern nicht gesetzlich anders bestimmt oder vertraglich in beidseitigem Einvernehmen vereinbart.

 

9. Salvatorische Klausel

 

Sollten Einzelbestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen berühren. Lückenhafte oder unwirksame Regelungen sind im Wege der Auslegung so zu ergänzen, dass eine angemessene Regelung gefunden wird, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien unter Berücksichtigung des mit dem Vertrag verfolgten Zweckes gewollt haben oder gewollt hätten, wenn sie die Lückenhaftigkeit oder die Unwirksamkeit bedacht hätten.